Projekt: Soziale Aspekte beim Bewohnerparkausweis
Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis war seit 1993 bundesweit auf höchstens 30,70 Euro pro Jahr begrenzt. Eine Erhöhung ist jetzt möglich, stößt jedoch auch auf Kritik.
Zuletzt deckten die Gebühren nicht einmal mehr die Verwaltungskosten für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises. Seit dem Jahr 2020 können Landesregierungen und Kommunen die Gebühren für das Bewohnerparken neu regeln. Dabei können unter anderem die Lage der Parkplätze, die Größe des Fahrzeugs oder die Vergleichsmiete für einen privaten Stellplatz berücksichtigt werden.
Da die Gebühren fast 30 Jahre nicht angepasst wurden, sind deutliche Preissteigerungen zu erwarten. Das wird mitunter kontrovers diskutiert und auch als finanzielle Belastung von Menschen mit geringem Einkommen dargestellt. Andererseits haben höhere Gebühren einen positiven Lenkungseffekt. Sie sorgen dafür, dass wertvoller öffentlicher Raum weniger als Dauerparkplatz genutzt wird, und regen dazu an, kaum genutzte Fahrzeuge ganz abzuschaffen. Bewohner:innen, die auf ein Auto angewiesen sind, finden dann auch leichter einen Parkplatz.
In diesem Projekt untersuchen wir, ob und in welcher Form die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Bemessung der Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise sinnvoll und rechtlich möglich ist. Dabei gehen wir vor allem auf kommunal- und sozialpolitische Fragen ein und erarbeiten eine planerische und juristische Einordnung des Sachstands. Je nach Ergebnis werden wir auch Handlungsmöglichkeiten für Politik und Verwaltung benennen.
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Für weitere Informationen
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Wolfgang Aichinger
Projektleiter Städtische Mobilität
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Janna Aljets
Projektleiterin Städtische Mobilität
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Benjamin Fischer
Projektleiter Verkehrsökonomie (bis September 2023)