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Öffentlicher Raum ist mehr wert
Ein Rechtsgutachten zu den Handlungsspielräumen in Kommunen
Weniger Parkplätze schaffen mehr Lebensqualität: Handlungsspielräume nutzen, Gesetze anpassen
Private Pkw beanspruchen zu viel öffentlichen Raum. Die Kommunen können schon heute regulierend eingreifen, brauchen aber mehr Kompetenzen – ein Rechtsgutachten
In Städten und Gemeinden steigt die Lebensqualität, wenn öffentliche Flächen gerechter allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Dafür muss die Anzahl der Parkplätze verringert und ihre Nutzung teurer werden - die heutigen Preise bilden den Wert des öffentlichen Raumes nicht angemessen ab. In gewissem Rahmen können Kommunen bereits heute über Parkraum-Umwidmung und -Bepreisung entscheiden; wo der kommunale Handlungsspielraum fehlt, sollten der Bund und die Bundesländer ihn schaffen, heißt es in einem Rechtsgutachten des Thinktank Agora Verkehrswende. Notwendig sind vor allem Änderungen im Straßenverkehrsrecht mit dem Ziel, die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt zu berücksichtigen und „eine höhere Bepreisung von Parkflächen zu ermöglichen“, so die Expertise.
„Heute dient ein unverhältnismäßig großer Teil des knappen Raums dem motorisierten Individualverkehr, rollenden und ruhenden privaten Pkw“, so das von der Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held im Auftrag von Agora Verkehrswende angefertigte Gutachten. Damit Wohnquartiere attraktiver werden, müsse der motorisierte Individualverkehr, insbesondere der ruhende Verkehr, auf Raumansprüche verzichten, schreiben die Autoren der Studie. Das lasse sich durch die Verknappung von Parkflächen und die Bepreisung von Parkraum erreichen. Allerdings müsse dieser Prozess durch die Schaffung von Alternativen zum privaten Pkw begleitet werden, zum Beispiel durch Carsharing-Angebote, Park & Ride Möglichkeiten und durch einen attraktiven vernetzten ÖPNV.
„Lebenswertere Städte entstehen dann, wenn bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum nicht mehr die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von privaten Pkw einseitig im Vordergrund stehen“, so Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende. „Nicht zuletzt, weil die Bundeskanzlerin klar gemacht hat, dass die Verkehrswende notwendig ist, steht diese Herausforderung jetzt in vielen Städten auf der politischen Tagesordnung. Mit unserem Gutachten betreten wir juristisches Neuland und ebnen den Weg dorthin.“
Kommunen können schon heute Parkraum umwidmen und auf diese Weise für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer sorgen. Nennenswerte Spielräume bestehen auch bei der Festsetzung angemessener Gebühren für das Kurzzeitparken. Wie ein Vergleich der Parkgebühren in deutschen Innenstädten mit denen in Städten des europäischen Auslands zeigt, machen die Kommunen von ihren Möglichkeiten allerdings „noch nicht genügend Gebrauch“, heißt es in der Agora-Studie. So kostet eine Stunde Parken in London 5,60 Euro, während in Berlin nur 3 Euro zu zahlen sind.
Erheblich eingeschränkt ist der kommunale Spielraum dagegen beim Bewohnerparken; Bundesrecht begrenzt die maximale Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf 30,70 Euro pro Jahr. In Stockholm kostet das Bewohnerparken bereits 827 Euro, in Amsterdam 535 Euro. Damit von der Parkgebühr eine Steuerungswirkung für die verstärkte Nutzung alternativer Mobilitätsformen ausgehen kann, sollte das Parkverbot als Regelfall in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden, so die Agora-Studie; nach aktueller Rechtslage gilt Parken als „Gemeingebrauch“ und ist immer dann erlaubt, wenn es nicht explizit verboten ist. „Ein Grundrecht auf Parken ist mit der Mobilitätswende in unseren Städten nicht vereinbar“, so Agora-Direktor Hochfeld.
Die Gutachter empfehlen dem Bundesgesetzgeber nicht nur, den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise an den Wert des Parkraums anzupassen, sondern auch die Bußgeldsätze für regelwidriges Parken anzuheben. „Die Gebühren für Schwarzparken in Höhe von 10 bis 20 Euro stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur Ahndung des Schwarzfahrens im ÖPNV“, sagt Dr. Roman Ringwald, Partner bei BBH und einer der Autoren des Agora-Rechtsgutachtens.
Gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht auch beim Rechtsrahmen für benutzerfreundliche Carsharing-Angebote, die als Alternative zum privaten Pkw gestärkt werden müssen. Zwar können Kommunen bereits heute exklusive Stellplätze für stationäres Carsharing reservieren und festlegen, dass die Anbieter Mindestbedingungen zu erfüllen haben. Welche Auflagen im Einzelnen zulässig sind, ist aber mangels klarer Vorgaben nicht abschließend geklärt. Die Bundesländer sollten deswegen eigene Regeln dazu erlassen und auf diese Weise Rechtssicherheit für individuelle Lösungen vor Ort schaffen, so die Empfehlung der Agora-Studie.
„Die Mobilitätswende in den Städten hat schon begonnen“, so Agora-Direktor Hochfeld. „Sie kann Millionen Menschen bessere Luft, weniger Lärm und mehr Raum für Begegnungen verschaffen. Diese Aussicht ist erfreulich, sie sollte nicht an Paragrafen scheitern.“
Das Rechtsgutachten mit dem Titel „Öffentlicher Raum ist mehr wert“ steht weiter unten kostenfrei zum Download zur Verfügung.
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Fritz Vorholz
Leiter Strategische Kommunikation (bis Mai 2020)