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Die digital unterstützte Parkraumkontrolle ist auch in Deutschland rechtlich möglich.
Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch der Datenschutz sprechen grundsätzlich gegen den Einsatz von Scan-Fahrzeugen. Voraussetzung sind entsprechende Regelungen und Klärungen in Bundes- und Landesgesetzen.
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Parkverstöße berühren das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Jeder vierte Fußgängerunfall innerorts steht in Zusammenhang mit dem Parken. Falsch- und Schwarzparken erhöhen das Unfallrisiko und sind keine „Kavaliersdelikte“.
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Zielgerichtete Digitalisierung macht Parkraummanagement gerechter und wirkungsvoller.
Viele Kommunen wollen Parkraumbewirtschaftung ausdehnen – es fehlen aber Personal und Ressourcen, um im Sinne des Gemeinwohls das Einhalten der Parkregeln zu gewährleisten. Der Einsatz digitaler Technologien kann hierbei helfen.
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Das Kfz-Kennzeichen wird bereits heute mit der Parkberechtigung verknüpft.
Digitale Parkraumkontrollen setzen auf das stichprobenartige Erfassen von Kennzeichen. Wie beim Bewohner- oder Handy-Parken soll künftig auch das Kurzzeitparken an das Kennzeichen geknüpft sein.
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Datenschutz ist Voraussetzung für Akzeptanz und Rechtssicherheit.
Die Kennzeichen-Erfassung berührt zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist jedoch mit Verweis auf den Schutz anderer Grundrechte (Sicherheit, körperliche Unversehrtheit) zu rechtfertigen. In der Praxis muss ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit den erhobenen Daten gewährleistet werden.
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Erfolgreiche Praxisbeispiele im europäischen Ausland wurden vor Gericht bestätigt.
Es ist zu erwarten, dass Gerichte über die Zulässigkeit digital unterstützter Parkraumkontrolle in Deutschland entscheiden müssen. Diese Klärung ist wichtig, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Stadt Amsterdam hat insgesamt acht Gerichtsverfahren gewonnen – und dazu genutzt, ihr Datenschutzkonzept weiterzuentwickeln.
Fotobeweis am Straßenrand
Wie digital unterstütztes Parkraummanagement die Sicherheit erhöhen kann und sich mit dem Verkehrs- und Datenschutzrecht vereinbaren lässt
Einleitung
Um die rechtlichen Fragen rund um den Einsatz von Scan-Fahrzeugen in Deutschland zu analysieren, haben wir die Kanzlei Becker Büttner Held beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Im Kern zeigt sich darin: Digitale Parkraumkontrollen sind sowohl mit dem Straßenverkehrsrecht als auch mit dem Datenschutzrecht kompatibel. In diesem Politikpapier fassen wir die Ergebnisse zusammen, ordnen diese ein und zeigen, an welchen Stellen rechtliche Änderungen notwendig sind. Das Gutachten selbst steht als Hintergrundinformation auf unserer Webseite zur Verfügung.
Wir hoffen, damit die Diskussion über den Einsatz von Scan-Fahrzeugen und die Digitalisierung des Parkraummanagements in Deutschland voranzubringen. Der Ball liegt nun bei Bund und Ländern: Es braucht eine politische Initiative, um die nötigen Änderungen und Klärungen im Straßenverkehrsrecht und in den betreffenden Landesgesetzen herbeizuführen. Um endgültige Rechtssicherheit herzustellen, werden sich vermutlich auch Gerichte noch einmal damit befassen müssen.
Aufgrund des Gutachtens und der Erfahrungen aus dem Ausland sind wir überzeugt, dass es sich lohnt, diesen Weg zu gehen. Mehr noch: Angesichts der aktuellen Missstände „am Straßenrand“ und der großen Vorteile für das Gemeinwohl – Sicherheit, Verkehrsfluss, Fairness, administrative Effizienz, digitaler Fortschritt, Lebensqualität im öffentlichen Raum – sollten Expert:innen für Datenschutz und Verkehrspolitik aller Parteien in Bund und Ländern diesem Thema hohe Priorität einräumen – bevor es vielleicht doch zu einem öffentlichen Aufschrei kommt.
Kernergebnisse
Bibliographische Daten
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Fotobeweis am Straßenrand
Wie digital unterstütztes Parkraummanagement die Sicherheit erhöhen kann und sich mit dem Verkehrs- und Datenschutzrecht vereinbaren lässt
Projektleitung
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Wolfgang Aichinger
Projektleiter Städtische Mobilität
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Anne Klein-Hitpaß
Projektleiterin Städtische Mobilität (bis Juni 2021)