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Statt die Entfernungspauschale weiter zu erhöhen, sollte die steuerliche Abzugsfähigkeit von Pendelkosten reformiert und das Subventionsniveau langfristig abgesenkt werden.
Eine höhere Pauschale würde weder den aktuellen energiepolitischen Herausforderungen noch den klimapolitischen Zielsetzungen Rechnung tragen. Auch aus sozialpolitischer Sicht wäre eine weitere Erhöhung kontraproduktiv.
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Die Pendlerpauschale geht mit negativen Umweltwirkungen einher.
Niedrigere Kosten je Pendelkilometer führen zu längeren Pendelwegen und damit zu mehr Zersiedelung, Lärm, Luftschadstoffen und Treibhausgasen. Aufgrund der generellen Dominanz von (Verbrenner-)Pkw entfällt zudem ein Großteil der Entlastungswirkung der Pendlerpauschale auf die Autonutzung. So wirkt die Pauschale den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Bundesregierung direkt entgegen. Die kürzlich beschlossene zusätzliche Erhöhung der Pauschale für Pendelwege ab dem 21. Kilometer zeigt daher in die falsche Richtung, ebenso Forderungen nach einer weiteren Anhebung.
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Eine Anhebung der Pendlerpauschale entlastet vor allem einkommensstarke Haushalte.
Als Instrument zur sozialen Abfederung steigender Mobilitätskosten ist die Entfernungspauschale ungeeignet. Denn die effektive Höhe der steuerlichen Entlastung steigt mit dem Einkommensteuersatz sowie der Höhe der sonstigen Werbungskosten. Insgesamt ergibt sich so eine regressive Verteilungswirkung – die relative Entlastung fällt mit geringerem Einkommen niedriger aus. Die zwischenzeitlich eingeführte Mobilitätsprämie für Personen mit sehr niedrigem Einkommen kann dieses Defizit nicht kompensieren.
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Der Gesetzgeber hat für eine Umgestaltung der Pendlerpauschale weitreichenden Handlungsspielraum.
Eine Reform der Pendlerpauschale, ausgerichtet an verkehrs- und umweltpolitischen Lenkungszwecken, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch eine weitgehende, gegebenenfalls schrittweise Abschaffung erscheint möglich. In vielen europäischen Ländern werden Pendelkosten schon heute steuerlich nicht berücksichtigt oder die Abzugsfähigkeit ist nach ökologischen oder sozialen Kriterien ausgestaltet.
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Eine ökologisch-soziale Reform der Entfernungspauschale, wie vom Koalitionsausschuss im Februar in Aussicht gestellt, ist wichtiger Bestandteil einer Fairkehrswende.
Kurzfristig könnte eine budgetneutrale Umwandlung der Pauschale in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld einkommensarme Pendler:innen gezielt stärken und gleichzeitig die Anreize zu hohen Pendeldistanzen bei finanziell Bessergestellten senken. Wege zur Arbeit sollte jedoch nur für eine – möglichst kurze – Übergangszeit pauschal subventioniert bleiben. Der schrittweise Ausstieg aus der Subventionierung von Pendelkosten sollte daher in einer Reform bereits angelegt sein. Agora Verkehrswende plant, in einer weiterführenden Studie Empfehlungen für eine Reform der Entfernungspauschale zu entwickeln.
Die Schwachstellen der Pendlerpauschale
Warum die gegenwärtige steuerliche Berücksichtigung der Kosten für den Arbeitsweg ökologisch schädlich und sozial unausgewogen ist und worauf es bei einer Reform ankommt
Einleitung
Wenn der Benzinpreis steigt, stehen finanzielle Entlastungen für Pendler:innen schnell auf der politischen Tagesordnung. Denn Pendler:innen können auf ihre Mobilität kurzfristig kaum verzichten und legen zum Teil täglich lange Strecken zurück. Zu den umstrittensten Entlastungsinstrumenten zählt hierbei die Entfernungspauschale (auch: Pendlerpauschale). Sie ermöglicht es Erwerbstätigen, ihre Pendelkosten steuerlich geltend zu machen, und umgekehrt ermöglicht sie es dem Staat, die Pendelkosten zu beeinflussen.
Doch gerade einkommensschwache Haushalte werden über dieses Instrument nicht oder nur zeitverzögert erreicht. Zudem regt die Pauschale dazu an, lange Wege zurückzulegen und damit mehr Treibhausgasemissionen zu verursachen. Der klimapolitisch gewünschte Lenkungseffekt von höheren Preisen für CO2-intensive Produkte und Dienstleistungen wird damit unterlaufen. Auch das Ziel, die Abhängigkeit von Ölimporten zu reduzieren, wird konterkariert, so lange klimaneutrale Verkehrssysteme noch nicht flächendeckend eingeführt sind. Und auch klimaneutrale Mobilität geht mit Emissionen von Feinstaub oder Flächenverbrauch einher.
Der Handlungsdruck wächst, sowohl durch die angespannte sicherheitspolitische Lage und die hohen Kraftstoffpreise als auch durch die Klimakrise und den Rückstand bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die Bundesregierung sollte daher die angekündigte strukturelle Reform der Pendlerpauschale zügig angehen. Dieses Papier zeigt, wie die Entfernungspauschale wirkt, warum die aktuelle Regelung ökologisch und sozial schädlich ist und worauf es bei einer Reform ankommt.
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Die Schwachstellen der Pendlerpauschale
Warum die gegenwärtige steuerliche Berücksichtigung der Kosten für den Arbeitsweg ökologisch schädlich und sozial unausgewogen ist und worauf es bei einer Reform ankommt
Grafiken aus dieser Publikation
Agora Verkehrswende (08/2022) | Quellen: Destatis (2022a); DLR; DIW (2021)
Von Die Schwachstellen der Pendlerpauschale auf Seite 1: Indizierte Entwicklung der Verbraucherpreise seit 2007
Agora Verkehrswende (08/2022) | Quellen: Destatis (2022a); Destatis (2022b)
Von Die Schwachstellen der Pendlerpauschale auf Seite 2: Indizierte Entwicklung der Verbraucherpreise im Verkehr und des verfügbaren Pro-Kopf-Einkommens seit dem Jahr 2007
Projektleitung
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Carl-Friedrich Elmer
Projektleiter Verkehrsökonomie
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Philipp Kosok
Projektleiter Öffentlicher Verkehr
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Benjamin Fischer
Projektleiter Verkehrsökonomie (bis September 2023)