Die Bundesregierung hat in der auslaufenden Legislaturperiode mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Emissionen im Straßenverkehr zu reduzieren und damit die nationalen Klimaziele zu erreichen. Ein wesentlicher Baustein ist die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossene und im Bund-Länder-Vermittlungsausschuss präzisierte CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme. Die Bepreisung erfolgt im Rahmen eines nationalen Emissionshandels, innerhalb dessen Emissionszertifikate zu zunächst jährlich steigenden Festpreisen ausgegeben werden.
Weiterhin zählen zu den Maßnahmen die Reform der Kfz-Steuer für Neuzulassungen ab 2021 sowie die erweiterte Förderung von Elektrofahrzeugen mittels Kaufprämien und modifizierter Dienstwagenbesteuerung, die im Rahmen des Konjunkturpakets im Juni 2020 beschlossen wurden.
Für den Erfolg und die Akzeptanz dieser Maßnahmen ist neben ihrer Klimaschutzwirkung auch ein sozial ausgewogenes Design von zentraler Bedeutung. Dieses Faktenblatt soll daher einen Überblick über die kurzfristige Verteilungswirkung der beschlossenen Maßnahmen schaffen.