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Format
Meldung
Date
17. August 2023

Entwürfe für Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm bergen erhebliche rechtliche Risiken

Rechtsgutachen im Auftrag von Agora Verkehrswende und Agora Energiewende

Die im Juni veröffentlichten Entwürfe zum Klimaschutzgesetz (KSG) und zum Klimaschutzprogramm schwächen die Klimaschutz-Governance und bergen erhebliche rechtliche Risiken. Das zeigt ein Rechtsgutachen im Auftrag von Agora Verkehrswende und Agora Energiewende.

KSG und Klimaschutzprogramm spielen eine zentrale Rolle in der deutschen Klimaschutzarchitektur: Das KSG legt als Rahmengesetz nicht nur die Klimaziele fest, es schreibt auch vor, was bei einer Überschreitung dieser passieren muss. Außerdem sieht das KSG vor, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, eine klimapolitische Langfriststrategie, das sog. Klimaschutzprogramm, aufzustellen. Darin muss sie darlegen, mit welchen Maßnahmen sie die Klimaziele bis 2030 einhalten wird.

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens:

  1. Die geplante KSG-Novelle schwächt die Klimaschutzarchitektur an wichtigen Stellen. Der Ersatz der Sektorziele durch eine sektorübergreifende Gesamtrechnung gefährdet die Einhaltung der KSG-Klimaziele. Außerdem birgt sie das Risiko der Verfehlung der europarechtlich vorgegebenen Ziele und damit Zahlungsverpflichtungen Deutschlands in ungewisser Höhe. Denn die EU-Lastenteilungsverordnung erfordert unabhängig vom KSG eine Emissionssenkung im Verkehrs- und Gebäudebereich. Die Defizite des Nachsteuerungsmechanismus verschärfen diese Risiken. Dennoch dürfte die KSG-Novelle als solche noch verfassungs- und unionsrechtskonform sein.
  2. Der Entwurf für das Klimaschutzprogramm entspricht aus mehreren Gründen nicht den rechtlichen Anforderungen, unabhängig davon, ob man die geltende oder die geplante Rechtslage zugrunde legt:
    a) Es fehlen 200 Millionen Tonnen CO2-Äq an Einsparungen (vor allem im Verkehrsbereich), um nach Maßgabe des § 9 KSG die Erfüllungslücke bis 2030 zu schließen.
    b) Es fehlen belastbare Abschätzungen zur Minderungswirkung einzelner Maßnahmen.
    c) Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung etlicher Maßnahmen bleiben ungewiss.
    Damit fehlt der Bundesregierung nach wie vor eine rechtskonforme klimapolitische Langfriststrategie.
  3. Die im Klimaschutzprogramm angelegten erheblichen Zielverfehlungen sind auch verfassungsrechtlich bedenklich. Denn die Schutzfunktion gesetzlicher Klimaziele kann nicht greifen, wenn real ausreichende und rechtzeitige Klimaschutzmaßnahmen fehlen. Ein rechtskonformes Klimaschutzprogramm, ist daher notwendig, um
    a) die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Planungssicherheit für Bürger:innen und Unternehmen zu gewährleisten,
    b) die Transformation rechtzeitig einzuleiten und damit Emissionsreduktionslasten nicht einseitig zukünftigen Generationen aufzubürden.

Zum Rechtsgutachten Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

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