Am 20. Juni 2023 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf für die Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG-E) vorgelegt. Zeitgleich wurden der Entwurf eines Klimaschutzprogramms (KSP-E) sowie einzelne Zahlen aus dem Projektionsbericht 2023 veröffentlicht. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dient – nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts – der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates zu effektivem Klimaschutz.
Das vorliegende Gutachten untersucht zunächst, inwieweit das KSG-E den verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen genügt. Sodann werden der KSP-E und die veröffentlichten Projektionsdaten mit in den Blick genommen und das Gesamtpaket unter Einbeziehung der Programm- und Maßnahmenebene an den Maßstäben des KSG-E sowie des Verfassungsrechts bewertet. In einem früheren Gutachten wurden bereits die rechtlichen Anforderungen und Gestaltungsoptionen im Hinblick auf die Novellierung des KSG dargestellt und mit Verbesserungsvorschlägen unterlegt.
Erstellt im Auftrag von Agora Verkehrswende und Agora Energiewende von Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen und Rechtsanwalt Dr. Johannes Franke (Rechtsanwälte Günther).