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Meldung
Date
17. Juni 2021

Mit 50 Maßnahmen zum Klimaziel

Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende zeigen auf, wie die nächste Bundesregierung mit schnellem und konsequentem Handeln das angehobene Zwischenziel für 2030 erreichen und Fehlinvestitionen vermeiden kann.

Berlin, 17. Juni 2021. Nach der Novellierung des Klimaschutzgesetzes, die nach derzeitiger Planung noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden soll, ist rasches Handeln gefordert: Die Politik muss in der neuen Legislaturperiode unverzüglich konkrete Instrumente vorlegen, mit denen Deutschland sein angeho­benes Ziel erfüllen kann, den CO₂-Ausstoß um mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu senken.

Rainer Baake, Direktor der Stiftung Klimaneu­tra­lität: „In großen Teilen der Welt setzt sich die Erkenntnis durch, dass der Klimawandel schnelles Handeln erfordert. Es gibt einen Wettbewerb um die beste Strategie auf dem Weg zur Klimaneutralität; dabei geht es auch um den Erfolg auf den Märkten von morgen. Unser Ansatz basiert auf einem Mix von 50 Instrumenten: Mithilfe von CO₂-Bepreisung, Ordnungsrecht, Fördermaßnahmen und steuerlichen Anreizen kann eine innovative und zugleich sozial ausgewogene Transformation der deutschen Volkswirtschaft in Richtung Klimaneu­tra­lität gelingen. Unsere Vorschläge sind sorgfältig über die Sektoren hinweg aufeinander abgestimmt und ergänzen einander. Sie vermeiden Fehlinvestitionen, verbessern die Effizienz und sorgen für eine breite Elektrifizierung aller Sektoren sowie den Einsatz von Wasserstoff.

Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende: „Klimaschutz ist die Aufgabe unserer Gene­ration. In der nächsten Legislaturperiode gibt es kein Entweder-Oder mehr – das heißt, alle Sektoren leisten ihren Beitrag, der gesamte Instrumentenkasten wird genutzt. Auf ein Instrument wie den CO₂-Preis im Emissionshandel allein zu setzen, funktioniert nicht. Wir brauchen zum Beispiel neue Flächen und schnelle Genehmigungen für Wind- und Solaranlagen in ganz Deutschland – das regelt kein Preis. Und an vielen Stellen muss der Staat mit Förderung und Anfangsinvestitionen Geld in die Hand neh­men – dafür braucht es Investitionshaushalte im Bundesetat jenseits der Schuldenbremse.“

Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende: „Eines ist klar: Auch wenn die EU-Kommis­sion im Juli 2021 unter dem Titel «Fit for 55» ein umfangreiches Gesetzespaket vorlegen wird, ist ein entschiedenes Handeln der nächsten Bundesregierung über nationale Instrumente unverzichtbar. Als größter Mit­glied­staat und als mit weitem Abstand größter Verursacher von Treibhausgasen innerhalb der EU kommt Deutschland eine besondere Verantwortung zu. Europa kann beim Klima­schutz nur erfolg­reich sein, wenn Deutschland erfolgreich ist.“

Baake, Graichen und Hochfeld wollen ihre Handlungsempfehlungen als Angebot an die politischen Parteien verstanden wissen, die nach der Bundestagswahl in Koalitionsverhandlun­gen zum Thema Klimaschutz eintreten werden. „Über alle Sektoren hinweg haben wir die we­sent­lichen Hebel zur Treibhausgasminderung identifiziert und hierfür Instrumente entwickelt. Diese ba­sieren auf einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien und rechtlichen Gut­achten, die unsere drei Institutionen in den vergangenen Monaten in Auftrag gegeben haben.“

Die Maßnahmen im Einzelnen

Die 50 Handlungsempfehlungen sind in die für den Klimaschutz rele­vanten fünf Schlüsselsektoren der deutschen Wirtschaft aufgegliedert: Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Hinzu kommen sektorübergreifende Maßnahmen. Dazu zählt etwa ein „automati­scher Nachsteuerungs­mechanismus“ im Bundes-Klimaschutzgesetz, der dafür sorgen soll, dass der CO₂-Preis erhöht oder vergleichbar wirksame Maßnahmen greifen, falls die Sektorziele verfehlt werden.

Zudem plädieren die drei Thinktanks für eine grundlegende klimaschutzorientierte Reform des bis­he­rigen Systems von Steuern, Abgaben, Umlagen und CO₂-Bepreisung, so dass es marktwirtschaftliche Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien bietet. Um die Stromkosten zu senken, soll die EEG-Umla­ge schnellstmöglich, frühestens zum 1. Januar 2023 und spätestens zum 1. Januar 2025, abge­schafft werden. Zur Gegenfinanzierung sollen die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und aus der hö­heren CO₂-Bepreisung dienen. Weitere für die ökologische und sozial gerechte Moder­ni­sierung freiwerdende Mittel ver­sprechen sich die Experten von dem drastischen Abbau umwelt­schäd­licher Subventionen.

Um Fehlinvestitionen und Entschädigungsansprüche von Privaten gegen die Gemeinschaft der Steu­erzahlenden (wie beim Kohleausstieg) zu vermeiden, soll die Verwendung von fossilen Energieträ­gern in allen Bereichen der Volkswirtschaft auf den 1. Januar 2045 gesetzlich befristet werden. Wird 2022 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, bleiben allen Beteiligten 22 Jahre Zeit für Abschrei­bungen und Anpassungen.

Energie

Da eine Elektrifizierung der anderen Sektoren und die Produktion von Wasserstoff große CO₂-freie Strommengen erfordern, schlagen die drei Organisationen ein breites Bündel von Maßnahmen vor, mit dem ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen kann. Deren Anteil am Stromver­brauch soll bis 2030 auf mindestens 70 Prozent steigen. Mit konkreten Gesetzesvorschlägen wird aufgezeigt, wie für Windenergieanlagen zusätzliche Flächen verfügbar gemacht werden können, die Genehmigungsverfahren gestrafft und der Zielkonflikt mit den Belangen des Artenschutzes durch Schutzabstände gegen Vogelschlag konstruktiv aufgelöst werden kann. Darüber hinaus soll auch der Bau von Offshore-Anlagen forciert und die Erzeugung von Solar­energie in Freiflächenanlagen gestärkt werden. Für Neubauten und Dachsanierungen soll die Errichtung von Solaranlagen zum verbindlichen Standard werden.

Des Weiteren schlagen die drei Thinktanks einen nationalen CO₂-Mindestpreis für den Stromsektor vor. Dieser solle den CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels nach unten absi­chern, 2025 bei 50 Euro starten und bis 2030 auf mindestens 65 Euro steigen. Baake: „Damit wird die Kohleverstromung bis 2030 beendet.“

Verkehr

Mit einem Kanon aufeinander abgestimmter Maßnahmen wollen die Klimaexperten den Bestand an Elektro-Pkw bis 2030 auf mindestens 14 Millionen steigern. Erreicht werden soll dies unter anderem mit einer Umgestaltung der Kfz-Steuer, die eine deutliche Lenkungswirkung in Richtung Elektro-Pkw entfaltet. Zudem wird empfohlen, im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung anfallende klimaschäd­liche Subventionswirkungen bei Verbrennerfahrzeugen zu beseitigen.

Entlastungen emissionsfreier Fahrzeuge sowie Belastungen für Verbrenner-Lkw bei der Lkw-Maut, die Beschleunigung des bedarfsgerechten Ausbaus der Ladeinfrastruktur und eine Verschärfung der CO₂-Flotten­grenzwerte in der EU sollen die Elektrifizierung von Lkw voranbringen.

Zu den weiteren Maßnahmen zählen der Ausbau des Eisenbahnnetzes und die Stärkung des öffent­lichen Nahverkehrs. Ziel ist hier eine Verdopplung der Fahrgastzahlen und ein Anteil der Schiene am gesamten Güterverkehr von 25 Prozent. Darüber hinaus soll der Bundesverkehrswegeplan an die Erfordernisse eines klimaneu­tralen Deutschlands im Jahr 2045 angepasst werden. Vorrang soll die Substanzerhaltung der Ver­kehrs­infrastruktur und der Ausbau des Schienennetzes bekommen. Finanzielle Privilegien des Luft­verkehrs sollen beseitigt, die Sätze der Luftverkehrsabgabe auf das Niveau des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent angehoben werden.

Darüber hinaus schlagen die Organisationen die Einführung flächendeckender Höchstgeschwindigkei­ten vor: 130 km/h auf Bundesautobahnen, 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts mit der Mög­lichkeit für Kommunen, in Ausnahmefällen abweichend Tempo 50 anordnen zu können.

Christian Hochfeld: „Die aktuelle Debatte um steigende Benzinpreise hat deutlich gemacht: Bevor wir im Verkehrssektor über Maßnahmen diskutieren, braucht es einen politischen Grundkonsens, den es in der Wissenschaft längst gibt: Wir können uns nicht aus der Klimakrise herausfördern. Neben Fördermitteln und Angeboten für Elektromobilität und öffentlichen Verkehr, die ein neues Mobilitätsverhalten als Alternative zum privaten Pkw ermöglichen, braucht es strengere Vorgaben und höhere Preise für klimaschädliche Mobilität. Nur so können die höchstambitionierten Klima­schutzziele im Verkehr erreicht werden.“

Industrie

Für den Industriebereich empfehlen die drei Thinktanks, klimaneutrale Technologien in der Grund­stoffin­dustrie zu fördern. Dazu sollen Klimaschutzverträge in Form von Carbon Contracts for Diffe­rence (CCfD) gesetzlich eingeführt werden, mit denen die Differenzkosten zwischen der klimaneu­tra­len Techno­lo­gie und den am Markt erzielbaren Erlösen finanziert werden.

Graichen: „Wenn die Politik nicht schnell handelt, wird am Standort Deutschland nicht mehr inves­tiert. Schon 2022 brauchen wir ein Gesetz, das klimaneutrale Investitionen in der Industrie ermög­licht, sonst überaltert die wirtschaftliche Basis Deutschlands, denn keine Firma investiert jetzt noch in alte, fossile Technologien.“

Als weitere Instrumente für industriellen Klimaschutz werden Sonderabschreibungen, Investitionszu­schüs­se und eine Reform der Netzentgelte genannt. Mit einer Kreislaufwirtschaftsstrategie würde die CO₂-intensive Primärproduktion von Grundstoffen sowie die Abfallverbrennung reduziert und Res­sourcen- und Kohlenstoffkreisläufe geschlossen werden. Zur Kompensation nicht vermeidbarer Rest­emissionen in Produktionsprozessen (maximal 5 Prozent) halten die drei Thinktanks die Entwick­lung einer Strategie für die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) für erforderlich.

Gebäude

Für Neubauten soll ab 2024 der Einbau fossiler Heizungsanlagen nicht mehr zulässig sein. Für we­sent­liche Umbauten von Bestandsgebäuden werden erhöhte energetische Anforderungen gesetzlich fest­gelegt. Den klimaneutralen Neubau und die klimaneutrale Gebäudesanierung wollen die Klima­ex­per­ten jährlich mit zwölf Milliarden Euro fördern.

Die steigenden CO₂-Kosten sollen ab 2023 nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen, um so Vermietenden einen Anreiz zur energetischen Sanierung und Umstellung auf CO₂-freie Heizsysteme zu geben. Die Modernisierungsumlage bei energetischer Sanierung soll auf 1,5 Prozent abgesenkt werden. Fördermittel müssen zukünftig nicht mehr von den umlagefähigen Kosten abge­zogen werden und verbleiben so beim Gebäudeeigentümer (Drittelmodell). „Sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch gilt: Strompreis runter, CO₂-Preis rauf – und die höheren CO₂-Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mietern abwälzen, sondern als Anreiz bei den Vermietenden belassen. Denn die haben es in der Hand, in eine neue, CO₂-arme Heizung oder eine gute Dämmung zu investieren“, sagt Graichen.

Als weitere Instrumente im Gebäudesektor nennen die Klimaorganisationen die Verbindlichkeit kom­mu­na­ler Wärmeplanung, die Förderung serieller Sanierung und Anreize für den Einsatz von Wärme­pum­pen.

„Die Sanierungswelle lostreten, Wärmepumpen in die Ein- und Mehrfamilienhäuser und in den Bal­lungsgebieten die grüne Nah- und Fernwärme ausbauen – das sind die Grundpfeiler der Klimapolitik für den Gebäudesektor“, sagt Rainer Baake.

Landwirtschaft

Im Landwirtschaftsbereich soll auf einzelbetrieblicher Ebene eine Nährstoffbilanzierung eingeführt werden, um Bilanzüberschüsse zu begrenzen. Mineralischer Stickstoff soll zukünftig besteuert wer­den. Außerdem soll die Privilegierung tierischer Produkte bei der Umsatzsteuer beendet und in einem breit angelegten Verständigungsprozess eine Zukunftsperspektive für die Nutztierhaltung mit einem verringerten Tierbestand und deutlich weniger Düngeeinsatz erarbeitet werden. Zukünftig soll gelten: weniger Tiere, mehr Tierwohl, stabile Einkommen, gute Ernährung.

Da landwirtschaftlich genutzte Moore für einen Großteil der Treibhausgasemissionen der Landwirt­schaft verantwortlich sind, fordern die drei Thinktanks die Entwicklung einer Moorschutzstrategie. Deren Ziel müsse die weitgehende Wiedervernässung bis 2045 und eine klimaschonende, wirtschaft­liche Nutzung der wiedervernässten Moore sein.

Weitere Informationen:

Die 50 Politikempfehlungen und weitere Informationen sind auf den Websites der drei Thinktanks abrufbar:
www.stiftung-klima.de,
www.agora-energiewende.de und
www.agora-verkehrswende.de

Über die Stiftung Klimaneutralität

Die Stiftung Klimaneutralität hat im Juli 2020 in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Ziel ist es, Wege zur Klimaneutralität aufzuzeigen. Sie entwickelt in enger Kooperation mit anderen Denkfabriken sek­torübergreifende Strategien für ein klimagerechtes Deutschland. Auf der Basis von guter For­schung will die Stiftung informieren und beraten – jenseits von Einzelinteressen. www.stiftung-klima.de

Über Agora Energiewende und Agora Verkehrswende

Agora Energiewende und Agora Verkehrswende erarbeiten wissenschaftlich fundierte und politisch umsetzbare Wege, damit die Energiewende sowohl im Strom- als auch im Verkehrssektor gelingt. Die Organisationen agieren unabhängig von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen und sind ausschließlich dem Klimaschutz verpflichtet.

Michael Schroeren
Leiter Medien, Stiftung Klimaneutralität
E: presse(at)stiftung-klima(dot)de
M. +49 157 92343584

Dr. Jahel Mielke
Leiterin Kommunikation, Agora Energiewende
E: jahel.mielke(at)agora-energiewende(dot)de
M. +49 151 27 65 61 96

Dr. Philipp Prein
Leiter Kommunikation, Agora Verkehrswende
E: philipp.prein(at)agora-verkehrswende(dot)de
M: +49 151 15 97 99 76

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